BayBO 2008 - Überforderung


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Abgeschickt von Margit am 03 Maerz, 2008 um 20:11:22:

Guten Tag, ich habe Probleme mit der BayBO 2008 Art. 6 (9)1: In den Absandsflächen eines Gebäudes sowie ohne eigene Abstandsflächen (???) sind, auch wenn sie nicht an die Grundstücksgrenze oder an das Gebäude angebaut werden, zulässig....
heißt dass, dass z. B. eine Garage,die bisher an der Grenze errichtet werden durfte, oder einen Abstand von 3 m einhalten mußte, jetzt auch einen geringeren Abstand von der Nachbargrenze haben darf?
und was bedeutet:2 Die Länge der die Abstandsflächentiefe gegenüber den Grundstücksgrenzen nicht einhaltenden Bebauung nach den Nrn. 1 und 2 darf insgesamt 15 m nicht überschreiten?
und wieviel Grenzbau ist denn jetzt noch zulässig?
(Jede Seite mit 9 Metern, oder insgesamt max. 15 Meter)
Vielen dank, da bin ich echt überfordert.




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