Abgeschickt von Dora am 20 April, 2008 um 19:25:43:
Hallo!
Ich habe eine Frage zum folgenden Fall: Ein Haus (in Bayern), mit einer Seitenlänge von 9 Metern, steht im Abstand von 3 Metern zur Nachbargrenze. Das Haus ist nun 6,50 Meter hoch, d.h. zu wenig Abstand zur Grenze. Der schlaue Bauherr stellt nun in den 3-Meter-Streifen noch ein Gebäude, Wandhöhe auf der Grenze von 3 Metern, und Pultdach zwischen dieser Wand und der Wohnhauswand. Wie sieht das baurechtlichaus?