Re: Bauvorbescheid


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Abgeschickt von Nentwig am 09 Oktober, 2003 um 20:41:49:

Antwort auf: Re: Bauvorbescheid von Seiholz am 09 Oktober, 2003 um 16:15:24:

: Lesen sie mal §§ 67 ff. der Bayerischen Bauordnung! Noch Fragen?

Ja! Die §§ 67 ff. hatten wir im Vorfeld auch schon gelesen, nur konnten wir die rechtliche Regelung aus keinem der §§ erkennen, wonach ein Bauvorbescheid seine Gültigkeit verliert.

Danke für Ihre Antwort.
MfG
U. Nentwig



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