Re: Bauvorbescheid


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Abgeschickt von Seiholz am 10 Oktober, 2003 um 10:56:29:

Antwort auf: Re: Bauvorbescheid von Nentwig am 09 Oktober, 2003 um 20:41:49:

§ 75 Vorbescheid

Der Vorbescheid gilt drei Jahre, wenn er nicht kürzer befristet ist. Die Frist kann jeweils um bis zu zwei Jahre verlängert werden, wenn das der Bauherr vor Ablauf der Geltungsdauer des Vorbescheids schriftlich beantragt.

Ist die Ablehnung Ihres Bauantrags rechtskräftig? Was ist überhaupt Ihr Ziel? Die Frage ist sehr schwammig gestellt, da fällt es schwer zu antworten, aber versuchen wir es.


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