Re: Kostenvoranschlag - 2500 € Kosten ... üblich?


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 30 Oktober, 2008 um 19:37:23

Antwort auf: Re: Kostenvoranschlag - 2500 € Kosten von Markus Reinartz am 30 Oktober, 2008 um 16:03:39:

: : Hallo zusammen,

: : wir hatten uns überlegt ein Haus im Rohbau zu kaufen. Um die Kosten abschätzen zu können, wollten wir ein Angebot einholen. Hierzu haben wir uns mit einem Bauunternehmer getroffen, der sämtliche Arbeiten bis zum Schlüsselfertigen Haus übernehmen könnte.

: : Nach 2 Wochen haben wir das Angebot inkl. einer Rechnung von 2500 € erhalten, die beim Auftragsfall verrechnet wird. Es war jedoch nie die Rede davon, dass für das Angebot kosten anfallen. Diesbezüglich wurde nichts besprochen und ich habe auch nichst unterschrieben.

: : Muss ich die Kosten nun bezahlen? Wenn ja, sind solch hohe Kosten gerechtfertigt?

: : Grüße
: : Christian

:
: Diese Kosten müssen nur dann bezahlt werden, wenn dies vorher vereinbart war.

: Beweisen das eine solche Vereinbarung bestanden hat, muss in der Regel derjenige, der sich auf diese Vereinbarung beruft.

: Sie sagen es war nichts vereinbart, und für den Fall, dass derjenige der sich darauf beruft nicht das Gegenteil beweisen kann, wird die Rechnung nicht zur Zahlung fällig.

: Üblich wären als Vergütung für die Kostenberechnung ca. 10% der Angebotssumme, wobei man natürlich in einer Vereinbarung so ziemlich alles vereinbaren kann.


: Sachverständigenbüro

: Markus Reinartz
: Freier Sachverständiger für Bauwesen

: Hauptstraße 51
: 53894 Mechernich

: E.-Mail ReinartzMarkus@t-online.de

: Tel.: 02484 / 2683
: Fax: 02482 / 2583
: Handy: 0170 2940 223

: PS. Meine Beiträge im Forum stellen lediglich meine eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keine Haftung/Gewährleistung übernommen werden.

... also Architekten bekommen im Zusammenhang mit einer Planung für die Kostenberechnung im Rahmen der Leistungsphase 3 nur 1 - 1,5% der anrechenbaren Baukosten (Baukosten 250 T€ > Kostenberechnung 2,5 - 3,75 T€) ... das ist gesetzlich geregelt! Da wundert es doch sehr, dass hier behauptet wird, dass 10% (in Worten zehn), also 25.000 € (!!!) für den Unternehmer üblich sind ... wir reden doch nicht über Autos, oder?



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