Abgeschickt von Anders Leben am 06 Mai, 2009 um 14:12:22:
Antwort auf: Haus unterschreitet Mindestgrenzabstand - Auswirkung auf Garagen? von Herbert P. am 06 Mai, 2009 um 12:58:52:
Verstehe ich nicht - und eine Bundeslandangabe wäre evtl. hilfreich.
Die 9 m nach § 6 Abs. 11 BauO NRW z.B. betreffen die Länge entlang der Grenze (wobei die Garage tatsächlich an/auf der Grenze stehen darf).
Die 3 m hingegen sind der Abstand von der Grenze und lotrecht zur Grenze gemessen.
Überschneidungen kann es demnach eigentlich nur in den Grundstücksecken geben.
Andererseits dürften die verbleibenden 2 m ohnehin nicht ausreichen, um dort eine Garage hineinzuquetschen?
Die 3 m Mindestabsta
: Hallo,
: wir haben ein altes Haus Bj. 1850 geerbt, welches mit einer Seite einen Grenzabstand von nur 2 m hat. Wirkt sich das eigentlich bei der Berücksichtigung der möglichen Grenzbebauung von Garagen aus? Garagen dürfen mit max 9 m an einer Grenze stehen. Dürften wir dann eine neue Garage mit 9 m an der Grenze bauen oder würde man uns von den 9 m bereits 7 m abziehen, die vom Haus "aufgezehrt" werden?
: Danke,
: Herbert