Fiktion


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Abgeschickt von waldidog am 20 Juni, 2009 um 10:07:08

Ist es tatsächlich so, dass bei nichterfolgtem Bau- bescheid, ob positiv oder negativ, hier nach drei Jahren,
die sog. FIKTION greift, was bedeuten würde, dass auch
ohne Bescheid des Bauamts, der Bauantrag als positiv
entschieden gilt und das Amt auf Anforderung das schriftlich bestätigen muss ?



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