Grundstücksteilung zur Umgehung der Abstandsflächenregelungen


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Abgeschickt von Michael T. am 11 November, 2009 um 16:43:47:

Hallo,

unsere Nachbarn haben ein tiefes Grundstück und wollen dieses Teilen lassen. Wir ahnen nun schon, dass das abgeteilte Grundstück zukünftig auch bebaut werden soll, was nicht in unserem Sinne ist. Vielmehr vermuten wir, dass die Teilung nur erfolgen soll, um das Schmalseitenprivileg in NRW zu umgehen (auf bis zu 16 m sind die Abstandsfächen nur halb so tief, diese 16 m sind aber schon annähernd ausgenutzt mit der bestehenden bebauung und somit wäre der abgeteilte Teil des Grundstücks ohne Teilung nicht wirklich bebaubar).

Hat jemand einen Tipp, wie wir uns verhalten sollen? Offiziell hat natürlich keiner vor, das abgeteilte Grundstück zu bebauen. Es gibt keine Bauvoranfrage oder Bauantrag und auch die Nachbarn erwähnen nichts von einem Bauvorhaben. Also steht der Teilung eigentlich nichts im Wege.

Auf der anderen Seite habe ich irgendwann mal gelesen, dass Teilungen unzulässig sind, wenn mit ihnen Bauvorschriften umgangen werden sollen.

Wie lang muss denn zwischen der Teilung und der Bebauung liegen, damit man beides als unabhängig voneinander bewertet? Oder können wir bei von der Gemeinde fordern, dass das abgeteilte Grundstück in der Bebaubarkeit dahingehend eingeschränkt wird, dass die Bauvorschriften eines nicht geteilten Grundstückes eingehalten werden müssen?

Vielen lieben Dank,

Michael



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