Unverputzte Mauer


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Abgeschickt von Duce am 27 Maerz, 2010 um 18:07:48

Hallo,
ich weiss Nachbarschaftsrecht ist eine heikle Sache und ich hätte nicht gedacht, das es mich einmal trifft.
Unser Nachbar hat auf der Grenze ein Mauer erichtet die in 2 Punkten nicht meine Zustimmung findet.
1. sie ist teilweise über 2m hoch, dieses Problem werde ich mit dem Bauamt klären und soll hier nicht diskutiert werden.
2. die Mauer soll auf meiner Seite unverputzt bleiben.
Da die Mauer eine Mischung aus Beton- und Blockziegel ist und handwerklich unsauber verarbeitet wurde, erfreut mich diese Anblick aus dem Küchenfester natürlich nicht. Die Mauer ist circa 20 m lang und zwischen 2,15 und 1,80 hoch.
Standort ist Rheinland-Pfalz.
Jetzt meine Frage:
Besteht eine Möglichkeit, bzw. eine berechtigte Chance den Nachbarn z.b. zum ordenlichen Verputzen der Mauer rechtlich zu zwingen. Persönliche Gespräche waren bisher erfolglos.
Bisher habe ich in der Landesbauordnung nur § 5.2 gefunden, der m.E. eine Grundlage bilden könnte, bzw.evtl einen Abwehranspruch nach § 1004 BGB.
Wie wird dieser Fall von Euch betrachtet?



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