Re: Unverputzte Mauer


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Abgeschickt von Bolanger am 01 April, 2010 um 08:11:30:

Antwort auf: Unverputzte Mauer von Duce am 27 Maerz, 2010 um 18:07:48:

Hallo,

bis auf diesen einen Satz möchte ich nur Fragen stellen, die Sie sich selbst beantworten dürfen ;-)

Sie wollen also Ihrem Nachbarn die Gestaltung seiner Mauer vorschreiben?

Was hielten Sie davon, wenn Ihr Nachbar Ihnen die Farbe des Daches Ihres Hauses vorschreibt, weil ihm die aktuelle Farbe nicht gefällt?

Würden Sie die Fassade Ihres geklinkerten Hauses abreißen, weil Ihr Nachbar eine durchgehend homogene Struktur einer Putzfassade ohne diese störenden Fugen zwischen den Klinkern vorzieht?

Was hindert Sie daran, an der betreffenden Grundstücksgrenze einen Sichtschutz aufzustellen oder eine Bepflanzung zu errichten?

Glauben Sie wirklich, dass Sie auf Dauer glücklich werden, wenn Sie Ihren Nachbarn über das Bauamt zwingen, ein paar cm von der Mauer abzutragen?

Ist die Standsicherheit der Mauer gefährdet und geht von dieser eine Gefahr aus?

Grüße,

Bolanger

: Hallo,
: ich weiss Nachbarschaftsrecht ist eine heikle Sache und ich hätte nicht gedacht, das es mich einmal trifft.
: Unser Nachbar hat auf der Grenze ein Mauer erichtet die in 2 Punkten nicht meine Zustimmung findet.
: 1. sie ist teilweise über 2m hoch, dieses Problem werde ich mit dem Bauamt klären und soll hier nicht diskutiert werden.
: 2. die Mauer soll auf meiner Seite unverputzt bleiben.
: Da die Mauer eine Mischung aus Beton- und Blockziegel ist und handwerklich unsauber verarbeitet wurde, erfreut mich diese Anblick aus dem Küchenfester natürlich nicht. Die Mauer ist circa 20 m lang und zwischen 2,15 und 1,80 hoch.
: Standort ist Rheinland-Pfalz.
: Jetzt meine Frage:
: Besteht eine Möglichkeit, bzw. eine berechtigte Chance den Nachbarn z.b. zum ordenlichen Verputzen der Mauer rechtlich zu zwingen. Persönliche Gespräche waren bisher erfolglos.
: Bisher habe ich in der Landesbauordnung nur § 5.2 gefunden, der m.E. eine Grundlage bilden könnte, bzw.evtl einen Abwehranspruch nach § 1004 BGB.
: Wie wird dieser Fall von Euch betrachtet?





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