personenbezogene Baulast möglich?


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Abgeschickt von KlickKlack am 14 April, 2010 um 18:00:44:

Hallo,

unser Nachbar möchte gerne einen Hobbyraum für seine Modelleisenbahn zusätzlich zu seinen Garagen bauen. Da er die maximal mögliche Grenzbebauung mit Nebengebäuden ohne Abstandsfläche schon ausgenutzt hat, wäre wohl unsere Zustimmung zum Bau dieses Hobbyraumes nötig.
Da der Nachbar wirklich nett ist und wir uns gut verstehen, haben wir eigentlich nichts dagegen einzuwenden.
Unsere Bedenken gehen eher in die Zeit, in der nser Nachbar nicht mehr unter uns ist und jemand anderes das Grundstück nutzt. Der Hobbyraum wäre ziemlich nah an unserem Schlafzimmer und jemanden der dort wilde Parties feiert wollen wir natürlich nicht.

Gibt es eine Möglichkeit, eine Baulast personenbezogen zu gestalten, so dass der Hobbyraum abgerissen werden muss, wenn unser Nachbar stirbt oder das Grundstück verkauft?

Danke,

KlickKlack



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