Brandschutzabstand 5m für Überdachung umgehen, BaWü


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Abgeschickt von unlogisch am 14 Juli, 2010 um 14:05:46

Hallo,

gehen wir von folgenden Begebenheiten rein hypothetisch aus:

Freistehende Einfamilienhäuser, in Hanglage, der hintere Teil verschwindet komplett im Erdreich,der vordere Bereich der Häuser kommt ganz bzw ca 1,10 aus dem Erdreich.

Nehmen wir an an, an eines dieser Häuser wurde eine genhemigte Garage anno dazumal angebaut, die begebenheit wie beim Haus auch, die lange seite verschwindet hinten im Erdreich... oben auf der Garage ist eine ca 1 m hohe Mauer, der Bereich wird als Terasse benutzt.

Abstand zwischen Nachbarhaus und Garage ca 4,35m Garagenmauerstärke ca 26 cm (24er Schalungssteine ausbetoniert (F90) ).

Wenn man nun eine genehmigte Überdachung wollte, müsste man wohl von der Mauer selbst noch mal ca 40 cm zurück bleiben.

Eben wegen dem Brandschutz, das versteh ich aber nicht, da ja schon ca 18 qm Sichtmauer der Garage die 5 Abstand unterschreiten, sowie das Nachbargebäude an der Garagenhöhe noch einen kleinen Windfang um die untere Hauseingangstür hätten, also ein kleines Vorhäuschen, Granitplatte, zweite Eingangstür, verglasung, hier sind auch keine 5 m eingehalten.

Nehmen wir an, zwischen Garage und Grundstücksgrenze wären noch 1,30 m platz.

Wie kkönnte man nun die Überdachung für die gesamte Garagenfläche genehmigt bekommen (ca 8,30 x 4,30) und nicht die 40 cm von der Terassenmauer zurückbleiben.

Brandschutz als argument leuchtet mir hier nicht ein...

Danke für die Hilfe



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