Baurecht im Aussenbereich


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Abgeschickt von Markus am 14 August, 2010 um 13:25:22


Sehr geehrte Damen und Herren,

Wir haben vor einigen Jahren ein Grundstück in Rheinland Pfalz ( nähe Bitburg ) gekauft.

Der Vor-Vor Besitzer war Landwirt mit eigenem Betrieb und Tierhaltung und hat dort einen Schuppen / Unterstand im Aussenbereich errichtet.

§ 62 Genehmigungsfreie Vorhaben:
Dieser hat 70 m2 Umbauter Raum und 3.85 Meter First-höhe.

Habe Ich als Privat Person weiterhin ein Nutzugsrecht ?

Fällt der Schuppen unter den Bestandsschutz ?

Darf ich den Schuppen , der sich in einem schlechten Zustand befindet Sanieren ?

Der Standort und die Fundamente sowie die Abmaße werden nicht geändert.

Geplant sind neue Aussenwände aus Holz Holz und einem neuen Dachstuhl mit
Satteldach und Trapetzblech.

Vielen Dank

Markus.



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