Abgeschickt von Markus am 14 August, 2010 um 13:25:22
Sehr geehrte Damen und Herren,
Wir haben vor einigen Jahren ein Grundstück in Rheinland Pfalz ( nähe Bitburg ) gekauft.
Der Vor-Vor Besitzer war Landwirt mit eigenem Betrieb und Tierhaltung und hat dort einen Schuppen / Unterstand im Aussenbereich errichtet.
§ 62 Genehmigungsfreie Vorhaben:
Dieser hat 70 m2 Umbauter Raum und 3.85 Meter First-höhe.
Habe Ich als Privat Person weiterhin ein Nutzugsrecht ?
Fällt der Schuppen unter den Bestandsschutz ?
Darf ich den Schuppen , der sich in einem schlechten Zustand befindet Sanieren ?
Der Standort und die Fundamente sowie die Abmaße werden nicht geändert.
Geplant sind neue Aussenwände aus Holz Holz und einem neuen Dachstuhl mit
Satteldach und Trapetzblech.
Vielen Dank
Markus.