Re: Baurecht im Aussenbereich


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 15 August, 2010 um 21:02:43

Antwort auf: Baurecht im Aussenbereich von Markus am 14 August, 2010 um 13:25:22:

Baurecht im Außenbereich richtet sich nach den Regelungen und Voraussetzungen in §35 BauGB.


:
: Sehr geehrte Damen und Herren,

: Wir haben vor einigen Jahren ein Grundstück in Rheinland Pfalz ( nähe Bitburg ) gekauft.

: Der Vor-Vor Besitzer war Landwirt mit eigenem Betrieb und Tierhaltung und hat dort einen Schuppen / Unterstand im Aussenbereich errichtet.

: § 62 Genehmigungsfreie Vorhaben:
: Dieser hat 70 m2 Umbauter Raum und 3.85 Meter First-höhe.

: Habe Ich als Privat Person weiterhin ein Nutzugsrecht ?

: Fällt der Schuppen unter den Bestandsschutz ?

: Darf ich den Schuppen , der sich in einem schlechten Zustand befindet Sanieren ?

: Der Standort und die Fundamente sowie die Abmaße werden nicht geändert.

: Geplant sind neue Aussenwände aus Holz Holz und einem neuen Dachstuhl mit
: Satteldach und Trapetzblech.

: Vielen Dank

: Markus.





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