Abgeschickt von Dirk Baumeister am 15 August, 2010 um 21:02:43
Antwort auf: Baurecht im Aussenbereich von Markus am 14 August, 2010 um 13:25:22:
Baurecht im Außenbereich richtet sich nach den Regelungen und Voraussetzungen in §35 BauGB.
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: Sehr geehrte Damen und Herren,
: Wir haben vor einigen Jahren ein Grundstück in Rheinland Pfalz ( nähe Bitburg ) gekauft.
: Der Vor-Vor Besitzer war Landwirt mit eigenem Betrieb und Tierhaltung und hat dort einen Schuppen / Unterstand im Aussenbereich errichtet.
: § 62 Genehmigungsfreie Vorhaben:
: Dieser hat 70 m2 Umbauter Raum und 3.85 Meter First-höhe.
: Habe Ich als Privat Person weiterhin ein Nutzugsrecht ?
: Fällt der Schuppen unter den Bestandsschutz ?
: Darf ich den Schuppen , der sich in einem schlechten Zustand befindet Sanieren ?
: Der Standort und die Fundamente sowie die Abmaße werden nicht geändert.
: Geplant sind neue Aussenwände aus Holz Holz und einem neuen Dachstuhl mit
: Satteldach und Trapetzblech.
: Vielen Dank
: Markus.