[...] unbeschadet privater Rechte Dritter[...]


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Abgeschickt von meyer am 21 Februar, 2011 um 15:15:42:

Hallo,

in einer Baugenehmigung steht: " Auf Ihren Antrag erteile ich Ihnen, unbeschadet privater Rechte Dritter, die Baugenehmigung [...]"

Was bedeutet das?

Heißt das, dass auf die Rechte von Dritten gesondert zu achten ist oder, dass durch das Bauvorhaben, welches genehmigt ist, keine Rechte von Dritten berührt werden?

Außerdem ist das Vorhaben mit "Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage" betitelt. Auf der Garage, welche auf Grenze errichtet ist (ich hatte vor ein paar Tagen schon einmal hier darüber geschrieben) wurde eine Dachterrasse errichtet. Diese Terrasse ist in der Baugenehmigung und den Auflagen mit keinem Wort erwähnt. Der Nachbar (und seine Anwältin) behauptet/behaupten jedoch, die Terrasse sei genehmigt und man legte mir eben diese Baugenehmigung vor.

Muss die Dachterrasse nicht eigentlich in einer solchen Genehmigung explizit erwähnt sein?

Danke





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