Garagengrenzbebauung zustimmungsfrei - Rampe zur Garage nur mit Zustimmung


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Abgeschickt von ralf9000 am 13 April, 2011 um 16:57:35

Liebes Forum,

wir haben den Fall das A am Ende einer Sachkgasse in 3 Meter Abstand zur Strasse eine Garage von 6 Metern Länge entlang der Grenze zu Nachbar B errichtet.
Nun ist die Strasse 80cm aufgeschüttet, direkt fällt das Gelände um diesen Wert schroff nach unten ab. Die Garage kann aber so gebaut werden das an der Grenze die 3 Meter Höhe, die maximal über dem natürlichen Gelände erlaubt ist, sogar unterschritten wird. Eine Zufahrt ist aber nur möglich, wenn die 80cm an der Strasse aufgeschüttet wird.

Nun will das Bauamt keine Genehmiung erteilen, weil diese Aufschüttung der Abfahrt zur Garage eine Abstandsfläche auslöst, der Nachbar B soll zustimmen, der will aber das alles nicht.

Wie kommt man da raus? Man kann auch nichts mehr zur Seite verschieben, weil dann die Sackgasse zu Ende ist.

Grüße,

Ralf





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