Abgeschickt von Dirk Baumeister am 13 April, 2011 um 18:18:36
Antwort auf: Garagengrenzbebauung zustimmungsfrei - Rampe zur Garage nur mit Zustimmung von ralf9000 am 13 April, 2011 um 16:57:35:
Welches Bundesland?
In NRW wären Anpassungen des Geländes an das Straßenniveau zulässig (§9 Abs. 3 BauO NRW) und auch Aufschüttungen bis zu 1,00 m Höhe lösen keine Abstandflächen (§6 Abs. 10) aus und sind dementsprechend ohne Zustimmung des Nachbarn genehmigungsfähig.
: Liebes Forum,
: wir haben den Fall das A am Ende einer Sachkgasse in 3 Meter Abstand zur Strasse eine Garage von 6 Metern Länge entlang der Grenze zu Nachbar B errichtet.
: Nun ist die Strasse 80cm aufgeschüttet, direkt fällt das Gelände um diesen Wert schroff nach unten ab. Die Garage kann aber so gebaut werden das an der Grenze die 3 Meter Höhe, die maximal über dem natürlichen Gelände erlaubt ist, sogar unterschritten wird. Eine Zufahrt ist aber nur möglich, wenn die 80cm an der Strasse aufgeschüttet wird.
: Nun will das Bauamt keine Genehmiung erteilen, weil diese Aufschüttung der Abfahrt zur Garage eine Abstandsfläche auslöst, der Nachbar B soll zustimmen, der will aber das alles nicht.
: Wie kommt man da raus? Man kann auch nichts mehr zur Seite verschieben, weil dann die Sackgasse zu Ende ist.
: Grüße,
: Ralf
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