Re: Grundstückskauf - Dachterrasse noch anfechten?


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 25 April, 2011 um 09:38:37

Antwort auf: Re: Grundstückskauf - Dachterrasse noch anfechten? von flaum am 25 April, 2011 um 09:25:14:

Mit einer Anzeige des baurechtswidrigen Zustandes würden Sie dennoch Streit vom Zaun brechen, oder? Und Sie beschäftigen sich ja auch mit den Chancen zu obsiegen bereits vor dem Kauf des Hauses. Für eine gute Nachbarschaft ist das meines Erachtens keine gute Ausgangsbasis.

Sollte Sie die "Brachfläche" derart stören würde ich von einem Kauf des Hauses dringend abraten. Sollte ich mir zutrauen, schlimmstenfalls ohne die Nutzbarkeit dieser Fläche auch mit dem Grundstück glücklich zu werden und zufrieden zu sein, käme für mich ein Kauf in Frage. Vielleicht lässt sich ja irgendwann mal in einem nachbarschaftlichen Gespräch klären, wie sehr die Nachbarn an dieser Terrasse hängen, wie sie sie nutzen und ob sie gegebenenfalls bereit wären auf die Nutzung aufzugeben ... aber das ist Spekulation und toll finden sollte man das Haus schon vorher. Sonst läuft einem der Groll über diesen Makel hinterher und man ärgert sich über Nachbar, Behörde und letztlich sich selbst.

... das ist alles nur Teil meiner persönlichen Einstellung und Meinung. Eine Entscheidung zum Umgang mit der konkreten Situation kann natürlich ein Käufer für sich selbst treffen.

: Bezüglich Ihres letzten Satzes: Es liegt mir fern irgendeinen ungerechtfertigten Streit oder sonstiges vom Zaum zu brechen.
: Vielmehr geht es darum, dass die kleine Fläche am Fuß der Grenzgarage (ca. 4x5m) aufgrund der Dachterrasse brach liegt. Durch nicht vorhandene Lichteinstrahlung ist es einfach nicht nutzbar und auch sonst ist keinerlei Gartenland vorhanden.
: Genehmigungsfähig ist eine solche Dachterrasse nicht und darüber hinaus verfügt das Einfamilienhaus über eine weitere Terrasse, einen Balkon und eine sonstige Sitzgelegenheit.



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