Re: Grundstückskauf - Dachterrasse noch anfechten?


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Abgeschickt von flaum am 25 April, 2011 um 09:25:14:

Antwort auf: Re: Grundstückskauf - Dachterrasse noch anfechten? von Dirk Baumeister am 24 April, 2011 um 18:20:33:

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Bezüglich Ihres letzten Satzes: Es liegt mir fern irgendeinen ungerechtfertigten Streit oder sonstiges vom Zaum zu brechen.
Vielmehr geht es darum, dass die kleine Fläche am Fuß der Grenzgarage (ca. 4x5m) aufgrund der Dachterrasse brach liegt. Durch nicht vorhandene Lichteinstrahlung ist es einfach nicht nutzbar und auch sonst ist keinerlei Gartenland vorhanden.
Genehmigungsfähig ist eine solche Dachterrasse nicht und darüber hinaus verfügt das Einfamilienhaus über eine weitere Terrasse, einen Balkon und eine sonstige Sitzgelegenheit.


: Der Eigentümer kann der Behörde gegenüber sicher jederzeit anzeigen, dass ein ungenehmigtes Gebäude oder eine ungenehmigte Nutzung vorliegt. Einen Anspruch auf Einschreiten der Behörde würde ich nach mehreren Jahren Duldung/Tolerierung dieser Nutzung jedoch nicht mehr sehen. Worin sollte der Nachbar nach 10 oder mehr Jahren denn mehr gestört sein als zum Zeitpunkt der Aufnahme der illegalen Nutzung? Einklagbare Verletzungen von Nachbarrechten würde ich als verwirkt betrachten.

: Die Behörde wird voraussichtlich nach eigenem Ermessen entscheiden, wie sie auf die Kenntnis der illegal aufgenommen Nutzung reagiert. Sie kann dem "Verbrecher" nun auferlegen, Unterlagen beizubringen, die eine Prüfung ermöglichen, die Nutzung untersagen, ein Bußgeld verhängen und ähnliches.

: Als alter Nachbar würde mir alleine schon die Absicht die Dachterrasse nach dieser langen Zeit noch anfechten zu wollen, deutlich vor Augen fürhen, was die neue Nachbarn unter vertrauensvoller und harmonischer Nachbarschaft verstehen.





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