Re: Grundstückskauf - Dachterrasse noch anfechten?


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 24 April, 2011 um 18:20:33

Antwort auf: Grundstückskauf - Dachterrasse noch anfechten? von flaum am 23 April, 2011 um 08:52:14:

Der Eigentümer kann der Behörde gegenüber sicher jederzeit anzeigen, dass ein ungenehmigtes Gebäude oder eine ungenehmigte Nutzung vorliegt. Einen Anspruch auf Einschreiten der Behörde würde ich nach mehreren Jahren Duldung/Tolerierung dieser Nutzung jedoch nicht mehr sehen. Worin sollte der Nachbar nach 10 oder mehr Jahren denn mehr gestört sein als zum Zeitpunkt der Aufnahme der illegalen Nutzung? Einklagbare Verletzungen von Nachbarrechten würde ich als verwirkt betrachten.

Die Behörde wird voraussichtlich nach eigenem Ermessen entscheiden, wie sie auf die Kenntnis der illegal aufgenommen Nutzung reagiert. Sie kann dem "Verbrecher" nun auferlegen, Unterlagen beizubringen, die eine Prüfung ermöglichen, die Nutzung untersagen, ein Bußgeld verhängen und ähnliches.

Als alter Nachbar würde mir alleine schon die Absicht die Dachterrasse nach dieser langen Zeit noch anfechten zu wollen, deutlich vor Augen fürhen, was die neue Nachbarn unter vertrauensvoller und harmonischer Nachbarschaft verstehen.

: Folgende Situation:

: Ich befasse mich mit dem Gedanken ein ganz bestimmtes Grundstück zu kaufen.
: Die Grundstücksnachbarn haben auf Grenze eine Garage errichtet und diese wird zusätzlich als Dachterrasse genutzt.
: Laut Bauordnung ist die Garage mit Dachterrasse nicht privilegiert.
: Die derzeitigen Eigentümer meines zukünfigen Grundstückes haben zwar keine Baulast übernommen, haben die Garage mit Terrasse aber "toleriert".
: Nun meine Frage: Könnte ich nach dem Grundstückskauf diese Dachterrassennutzung jetzt (nach ca. 10-12 Jahren; die Eigentümer wissen nicht genau, wann die Terrasse aufgestockt wurde) noch anfechten? Denn grundsätzlich ist eine solche Terrasse ohne Baulastenübernahme nicht genehmigungsfähig.
: Vielen Dank




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