Re: Baulast umgehen HILFE


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Abgeschickt von Bauassessor am 06 Juli, 2011 um 00:23:45:

Antwort auf: Re: Baulast umgehen HILFE von N.Steeg am 05 Juli, 2011 um 23:03:38:

Hallo,

jetzt geht aber einiges durcheinander... Haben Sie eine Baugenehmigung? Dann dürfen Sie in Vertrauen darauf, dass das Amt ausreichend geprüft hat bauen, sofern in der Baugenehmigung selbst nicht noch irgendwelche Voraussetzungen stehen (z.B. "nach Abschluss der Baugenehmigung"). Das Ihr Architekt perplex ist, ist nicht unbedingt ein gutes Zeichen - Abstandsrecht gehört zu den Basics des Bauordnungsrechts und sollte jeder Architekt beherrschen. Sofern ein vorhandener Bebauungsplan nichts anderes sagt, müssen Sie mindestens eine 3m große Abstandsfläche auf Ihrem Grundstück nachweisen - diee Fläche kann, je nach Bundesland und Höhe Ihres Gebäudes, auch größer sein.

Können Sie das nicht nachweisen, gibt es nur die Alternative der Baulast (in einzelnen Bundesländern nur Grunddienstbarkeit). Dies schränkt aber die Nutzbarkeit des Nachbargrundstücks ein (wie vom Bauamt beschrieben).

Die mündliche Aussage Ihrer Nachbarin reicht nicht aus, da die Abstandsflächen auch gegenüber Nachfolgenutzern garantiert werden müssen. Daher ist die Baulast das einzig möglich Verfahren - neben einer kompletten Umplanung.

Und wenn Ihr Architekt Sie im Vorfeld vernünftig beraten hätte und Sie ggf. vor dem Antrag mit dem Bauamt gesprochen hätten, hätten Sie das Problem heute nicht...

: Denn Architek bzw. Architektin möchte ich hier nicht nennen. Sie war auch ganz perplex. Die Stadt möchte gerne mit allen mittel verhindern das wir Bauen. Da ein Nachbar aus unserer Reihe aber schon gebaut hat, kann Sie es schlecht Verbieten. Das Problem ist das die Stadt uns schon denn vorbauantrag genehmigt hat und auch schon bei uns war um sich alles anzuschauen. Sie haben der Nachbarin erzählt, wenn Sie die Baulast unterschreibt dürfte sie noch nicht einmal einen Wintergarten bauen. Die Terrasse ist min. 3 m entfernt und würde nicht in die Baulast fallen. Wenn Sie einem leihen so etwas sagen ist es klar der Sie das nicht unterschreibt.
: Jetzt schauen wir auf eine wunderschöne Bodenplatte und es geht nicht weiter.





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