Re: Baugenehmigung Grenzbebauung Nachbargespräch


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 18 September, 2011 um 09:01:59

Antwort auf: Baugenehmigung Grenzbebauung Nachbargespräch von elisa am 17 September, 2011 um 16:16:57:

... das klingt nach deutlichen Ähnlichkeiten zu dem Posting
http://www.baurecht.de/forum/messages/15896.html

... und hier wurde ebenfalls nicht mit erwähnt, dass die Abstandfläche des Nachbarn per Baulast auf dem Baugrundstück gesichert ist, wie sich dann später herausstellte.

"Habe erfahren, dass auf unserem Grundstück der nachbarlichen Grenzbebauung entlang eine Baulast eingetragen ist :-( Ob das dann genauso gesehen wird?"

Der ganze Fall ist so komplex, dass der planende Architekt schon gesagt hat, dass er sich nicht damit auskennt. Unter den "fachlichen Quellen" vermute ich dieses Forum.

Die planungsrechtliche und baurechtliche Situation hätte im Vorfeld durch den Architekten geklärt werden müssen. Bedenken hätten geäußert und erläutert werden müssen. Eine Beurteilung im Rahmen eines Forums scheint aufgrund der Komplexität und der Vielfalt der Zusammenhänge ohnehin nicht möglich.

Die Baulast spricht für einen erforderlichen Grenzabstand. Wenn die Gemeinde ihre Auffassung zur Bauweise ändert, ändert sich die Bebaubarkeit des Grundstücks. Das ist nicht mal eben so zu klären und meines Erachtens eigentlich auch kein Thema, das zwischen Bauamt und Nachbarn zu klären ist.

Von einer eindeutigen Bebaubarkeit kann sicher nicht ausgegangen werden.


: Hallo,

: ich habe jetzt meinen Bauantrag für eine beidseitige Grenzbebauung mit dem Wohnhaus eingereicht.

: Ein Nachbar hat mir die Unterschrift verweigert. Dieser steht allerdings selbst auf meiner Grenze mit seinem Wohnhaus.

: Obwohl fachliche Quelle mir bestätigt haben, dass ich in diesem Fall keine Zustimmung dieses Nachbarn benötige, sieht das Bauamt das anders.

: Jetzt wollen sie die Nachbarn anschreiben und zum Gespräch aufs Amt bitten, um sie zu überreden/überzeugen.

: Wie kann ich das deuten?? Werden sie mir den Bauantrag ablehnen, wenn die Nachbarn nicht zustimmen?
: 34er Gebiet ohne Bebauungsplan in RLP.

: Örtlich ist Haus-Hof-Bauweise üblich, aber auch offene Bauweise und Doppelhaushälften. Mein Nachbar steht allerdings selbst auf beiden Grenzen mit seinem Wohnhaus und sein Nachbar daneben auch.

: Planungsrechtlich wäre alles ok, unser Haus füge sich gut ein. Mein andere Nachbar wäre einverstanden.

:
: Gruß
: elisa





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