Re: Baugenehmigung Grenzbebauung Nachbargespräch


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Abgeschickt von elisa am 18 September, 2011 um 12:47:04

Antwort auf: Re: Baugenehmigung Grenzbebauung Nachbargespräch von Dirk Baumeister am 18 September, 2011 um 09:01:59:

@Baumeister:

Hallo und Dankeschön für die Antwort.

Nein, mit fachlichen Quellen meinte ich NICHT dieses Forum. Also so naiv bin ich dann auch wieder nicht.

Ich habe 2 Architekten, 1 Vermesser und 3 Rechtsanwälte mit Schwerpunkt Baurecht/Verwaltungsrecht gefragt.

Alle waren der Meinung, dass ich keine Zustimmung bräuchte. So komplex finde ich den Fall jetzt eigentlich nicht, aber ich bin auch kein Fachmann.

Ich verstehe einfach nicht, warum es nicht eindeutig ist. Im §8 Lbo RLP stehts doch ausdrücklich und unmißverständlich drin:

Sogar wenn nur offene Bauweise erlaubt wäre, aber der Nachbar steht auf der Grenze, dann dürfte es das Bauamt hier ebenfalls erlauben. Und dann müsste es ja erst recht erlaubt werden, wenn Grenzbebauung sogar erlaubt und vorhanden ist.

Verstehe ich das falsch??

So ist es hier ja auch, die Planungsabteilung beim Bauamt sagte ja schon, dass es sich absolut einfügt.

All diese Einzelheiten habe ich ja in dem vorherigen Thread ja schon geschrieben.

Ach ja, und das mit der Baulast stimmte doch nicht, die vom Bauamt haben falsch geschaut :-P Es gibt KEINE Baulast.

Ähnlichkeit mit dem vorherigen Thread ist ja klar, da steht ja auch der selbe Threaderöffner, nämlich ich ;-)

Gruß
elisa





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