Haftung für fehlerhafte Baugenehmigung


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Abgeschickt von CDS am 09 Oktober, 2011 um 12:50:38:

Hallo

gesetzt den Fall jemand erhält für seinen Hausbau eine ordentliche Baugenehmigung für die er auch zahlt. Nun sagt der Architekt in diesem Zusammenhang aber nicht, dass der Nachbar mangels Nachbarzustellung Monate nach Fertigstellung noch Klage gegen die Baugenehmigung einreichen kann. Das Verwaltungsgericht kassiert die Baugenehmigung und der Bauherr muss abreißen. Wer zahlt den Abriss? Das Bauamt weil eine fehlerhafte Baugenehmigung in die Welt gesetzt wurde oder der Architekt, weil er auf nichts hingewiesen hat oder beide jeweils einen Anteil ???

Schon mal vielen Dank.

CDS



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