Abstellplatz - Zweckentfremdung?


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Abgeschickt von Becker am 07 Dezember, 2011 um 21:05:27:

Wenn laut der LBO eines Bundeslandes ein Abstellraum für Fahrräder, Kinderwagen und Rollstühlen vorhanden sein muss; darf dieser dann zweckentfremdet werden? ZB. für Gartengeräte für die Gemeinschaftsanlage unterzustellen... Fahrräder und Kinderwagen dürfen dann nicht mehr untergestellt werden...

Hinweis: Eine Zweckentfremdung wird durch die LBO (Saarland)ausgeschlossen. Jedoch dürfen die Eigentümer der einzelnen Wohnungen per Stimmenmehrheit den Raum entfremden? Baujahr des Hauses ist 2000 (8 Wohnungen).

Vielen Dank!





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