Abgeschickt von Becker am 07 Dezember, 2011 um 21:05:27:
Wenn laut der LBO eines Bundeslandes ein Abstellraum für Fahrräder, Kinderwagen und Rollstühlen vorhanden sein muss; darf dieser dann zweckentfremdet werden? ZB. für Gartengeräte für die Gemeinschaftsanlage unterzustellen... Fahrräder und Kinderwagen dürfen dann nicht mehr untergestellt werden...
Hinweis: Eine Zweckentfremdung wird durch die LBO (Saarland)ausgeschlossen. Jedoch dürfen die Eigentümer der einzelnen Wohnungen per Stimmenmehrheit den Raum entfremden? Baujahr des Hauses ist 2000 (8 Wohnungen).
Vielen Dank!