Abgeschickt von Bauamt am 07 Dezember, 2011 um 21:06:25:
Antwort auf: Abstellplatz - Zweckentfremdung? von Becker am 07 Dezember, 2011 um 21:05:27:
Eigentümer können sich selbstversändlich nicht über die LBO hinwegsetzen. Selbst dann nicht, wenn mehrere Eigentümer gemeinschaftlich beschliessen sich nicht an die Baugesetze zu halten :)
: Wenn laut der LBO eines Bundeslandes ein Abstellraum für Fahrräder, Kinderwagen und Rollstühlen vorhanden sein muss; darf dieser dann zweckentfremdet werden? ZB. für Gartengeräte für die Gemeinschaftsanlage unterzustellen... Fahrräder und Kinderwagen dürfen dann nicht mehr untergestellt werden...
: Hinweis: Eine Zweckentfremdung wird durch die LBO (Saarland)ausgeschlossen. Jedoch dürfen die Eigentümer der einzelnen Wohnungen per Stimmenmehrheit den Raum entfremden? Baujahr des Hauses ist 2000 (8 Wohnungen).
: Vielen Dank!