Gilt bei altem Bebauungsplan die alte LBauO


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Abgeschickt von Husky1975 am 12 Februar, 2012 um 14:04:59:

Familie B. kauft ein Grundstück in einem älteren Baugebiet mit einem Bebauungsplan aus demJjahre 1989. Nun wird ein Architekt beauftragt, der einen brauchbaren Entwurf herstellt und die Unterlagen werden an die Gemeinde geschickt.

Die Gemeinde meint nun, der Bebauungplan sei nicht eingehalten. Zur Begründung wird ausgeführt, bei einem alten Bebauungsplan gelte die alte LBauO in der im Plan genannten Fassung, denn die ganzen Festsetzungen wie GFZ und GRZ basierten auf den alten Definitionen zum Vollgeschossbegriff. Es habe 1996 eine Änderung der LBauO gegeben in der die Worte "mehr als 1,60 m im Mittel über die Geländeoberfläche" durch die neuen Worte "im Mittel mehr als 1,60 m über der Geländeoberfläche" ersetzt wurden und auch die alte Wortfassung "mehr als zwei Drittel seiner Grundfläche" wurde in "mehr als drei Viertel seiner Grundfläche" umgeändert. Die Änderung im Gesetz hat es tatsächlich so gegeben.

Nun die Frage:
Gilt in einem alten Baugebiet der alte Vollgeschossbegriff der alten LBauO für alle Zeiten weiter also auch für Neubauten im Jahre 2012, nur weil dort im Bebauungsplan die alte Fassung als Rechtsgrundlage steht?

Danke für Eure Hilfe vorab



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