private Baulast


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Abgeschickt von lucky0867 am 06 Oktober, 2012 um 19:14:57

Hallo Zusammen,
um das zu schreiben, was uns wiederfahren ist, würde dieser Text jetzt alles sprengen. Deshalb stelle ich hier nur meine Frage in gekürzter Fassung.
Man stelle sich drei Grundstücke vor...Flurstücke 222,223,224. Auf 222 steht eine Doppelhaushälfte, auf 223 noch nichts, auf 224 sind wir. Aufgrund Unbebaubarkeit von 224 haben wir auch noch 223 kaufen müssen. (Unbebaubarkeit 224 heisst: Maklerin gepennt, läuft gerade alles über den Anwalt, bzw. ein Vergleich ist erziehlt worden).
Zwischen 222 und 223 (nun unser Grundstück) gibt es eine private schriftliche Vereinbarung zwischen den alten Besitzern anzubauen ohne seitlichen Abstand. Es ist nichts im Baulastenbuch, Grundbuch oder im notariellen Kaufvertrag eingetragen, sprich unser zweites Grundstück 223 ist absolut baulastenfrei.
Nun haben wir keine Lust mehr auf eine Doppelhaushälfte sondern wollen ein EFH bauen ohne an 222 anzubauen. Dabei würden wir die geforderten 6m Abstandsfläche auf 222 einhalten.
Das wird 222 sicher nicht gefallen und mit der privaten Vereinbarung losrennen.
Inwiefern gilt diese private Vereinbarung zwischen 222 und uns. Wir sind Rechtsnachfolger des Grundstücks, haben aber keinerlei offiziellen Dokumente zwischen der alten nachbarlichen Vereinbarung bekommen, s.o. und das Bauamt weiss von keiner privaten Vereinbarung.
Wie gesagt, alles andere möchte ich mir hier ersparen, damit könnten wir nach RTL oder wo auch immer hinrennen...würde sicher ein Bestseller werden.

Gruß und Dank




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