Re: Grunddienstbarkeit, Wegerecht


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Abgeschickt von Fam A am 06 Dezember, 2005 um 18:53:34

Antwort auf: Re: Grunddienstbarkeit, Wegerecht von Doc am 06 Dezember, 2005 um 12:26:05:

Hallo Doc,

hoffe, daß ich die richtige Option gewählt habe, um Sie zu erreichen?? Kann ich den konkreten Fall mit Ihnen besprechen bzw. eine Rechtsauskunft von Ihnen bekommen???

Gruß

Sumi

: Hallo,

: ich empfehle die Bewilligungserklärung in der Grundbuchakte einzusehen, ob der Nutzungsumfang / Nutzungsgestaltung dort konkret geregelt sind. Darüber hinaus muss das Recht grundsätzlich "schonend" ausgeübt werden. Kann er also durch sein Haus auf das Grundstück gelangen, so muss er im Normalfall auch diese Möglichkeit nutzen.

: Gruß

: Doc





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