Re: Grunddienstbarkeit, Wegerecht


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Abgeschickt von Doc am 06 Dezember, 2005 um 12:26:05:

Antwort auf: Grunddienstbarkeit, Wegerecht von sumi am 04 Dezember, 2005 um 17:57:33:

Hallo,

ich empfehle die Bewilligungserklärung in der Grundbuchakte einzusehen, ob der Nutzungsumfang / Nutzungsgestaltung dort konkret geregelt sind. Darüber hinaus muss das Recht grundsätzlich "schonend" ausgeübt werden. Kann er also durch sein Haus auf das Grundstück gelangen, so muss er im Normalfall auch diese Möglichkeit nutzen.

Gruß

Doc




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