Re: Hilfe, Stadt will unser Bauvorhaben mit Bebauungsplan verhindern


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Abgeschickt von Sandra am 26 Februar, 2006 um 10:41:58:

Antwort auf: Re: Hilfe, Stadt will unser Bauvorhaben mit Bebauungsplan verhindern von Dirk Baumeister am 25 Februar, 2006 um 11:26:43:

Hallo,

die zahlreichen Nachbarhäuser sind alle rechtmäßig errichtet worden. Damals gab es wohl noch keine Vorschriften, die Häuser in den Gärten verboten hätten. Ohne den Bebauungsplan dürften wir dort ja auch bauen, wurde uns ja so bestätigt. Unsere Kernfrage dreht sich eigentlich darum, ob die Stadt einen bebauungsplan aufstellen darf, der sich nicht an der Umgebung orientiert und dadurch einen Teil der Grundstückseigentümer benachteiligt.
Bei uns sind das die Häuser im Garten. Das könnte aber auch ein Bebauungsplan sein, der einem den Ausbau des Dachgeschosses verbietet, obwohl alle Nachbarhäuser ausgebaute Dachböden haben. Oder ein Bebauungsplan, der Vorgärten vorschreibt obwohl alle Nachbarhäuser direkt an der Straße stehen.

: Gegen die Ablehnung einer Bauvoranfrage oder eines Bauantrages kann Widerspruch eingelegt werden. In der Regel beträgt die Frist vier Wochen nach Zugang des Schreibens - siehe Rechtsbehelfbelehrung. Wenn die nachbarliche Bebauung in zweiter Reihe die Ausnahme ist, könnte eine Ablehnung weiterer Bebauung in zweiter Reihe rechtmäßig abgelehnt werden. Sollte die nachbarliche Bebauung gar unrechtmäßig stehen, kann sich darauf natürlich nicht berufen werden. Eine Beurteilung und Einschätzung ist nur mit Kenntnis der genauen Örtlichkeit möglich. Hier sollte ein Architekt bei der Einschätzung von Chance und Risiko helfen können.

: : Guten Tag,

: : wir sind langsam am Verzweifeln. Meine Eltern haben einen großen Garten, den wir nun bebauen wollen. Einen Bebauungsplan gibt es (noch) nicht. Eine erste Vorsprache beim Bauamt ergab, dass uns unser Bauvorhaben genehmigt werden müsse. Es gibt bereits etliche Häuser in den Nachbargärten, damit sollten sich auch für uns keine Probleme ergeben. Nun haben wir eine Voranfrage gestellt, welche abgelehnt wurde. Begründet wurde dies mit der Erstellung eines Bebauungsplans, der eine strassenrandnahe Bebauung vorschreibt. Angeblich könne man eine weitere Verdichtung nicht vertreten und wolle vermeiden, dass auch die letzten verbliebenen großen Gärten bebaut würden.
: : Was können wir denn nun tun? Unsere Nachbarn haben vor Jahrzehnten auch in den Gärten gebaut. Wir planen also für unseren Straßenblock nicht außergewöhnliches. Es kann doch nicht sein, dass nun ausgerechnet unser Garten (und die von ein paar Nachbarn) als grüne Lunge des Ortes herhalten soll. Kann man die Stadt nun auf Schadenersatz verklagen, weil der Wert unseres Grundstücks ohne die Möglichkeit der Bebauung deutlich sinkt? Oder gibt es so etwas wie diskreminierung? Ich will mir gar nicht vorstellen, dass die Stadt willkürlich mit Bebauungsplänen einige Nachbarn eindeutig gegenüber den anderen Nachbarn, welche vor 50 Jahren gebaut haben, benachteiligen darf.

: : Danke,

: : Sandra




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