Re: Glasbaufenster


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Abgeschickt von Sebastian am 19 November, 2006 um 16:21:29:

Antwort auf: Re: Glasbaufenster von Baptiste am 19 November, 2006 um 07:33:21:

Glasbausteine wurden früher gern eingebaut, wenn die Wand, in der sie sich befinden, einen zu geringen Abstand von benachbarter oder gegenüberliegender Bebauung aufwies. Man hat sich vorgemacht, dies sei brandschutztechnisch günstiger, im Hinblick auf den abstandflächenrechtlichen Sozialabstand (Schutz vor Einsichtnahme) mag dies aber tatsächlich gestimmt haben. In Sachen Brandschutz war dies m.E. zumindest bei Öffenbarkeit eine Illusion.

Also: Baugenehmigung einsehen und kontrollieren, welche Qualität die "Fenster" (= Glasbausteine) laut Baugenehmigung haben müssen. Und die aktuelle Bauordnung mit den dortigen Anforderungen an die Wandwualität gerade Ihres Gebäudes werden Sie auch prüfen (lassen) müssen. In Altstadtbereichen können schließlich evtl. auch noch Vergünstigungen aus dem Denkmalrecht in Anspruch nehmen.

Ansonsten: Für eine Unterschreitung gewisser Brandschutzabstände kann in manchen Bundesländern (z.B. NRW) eine sog. Baulast erforderlich werden, die zwar nicht ins Grundbuch, aber doch ins Baulastverzeichnis eingetragen wird und tatsächlich wertmindernd wirkt, denn der betroffene Angrenzer verpflichtet sich damit zu einer erhöhten Rücksichtnahme auf "Ihre" Fenster bei etwaigen Baumaßnahmen. Manche Bundesländer regeln oder regelten das aber taatsächlich zivilrechtlich über das Grundbuch.

Ob wegen des stark technischen Ansatzes nicht ein in Brandschutzfragen versierter Architekt der bessere Ansprechpartner ist, müssen Sie entscheiden. Mit Anwalt gegen die Nachbarn dürfte schwer werden - und die Behörde müßte man - gerade wenn das Vorhaben von der Spitze gewollt ist - mit den Sachargumenten des "Technikers" mindestens ebensogut überzeugen können.

Gruß
Sebastian



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