Was geht vor - bebauungsplan oder Landes-Bauordnung?


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von susanne am 19 Februar, 2008 um 13:11:47

Wir wollen in Brandenburg einen Carport und eine Terassenüberdachung errichten. In der Landes-Bauordnung Brandenburg steht, daß Garagen und Carports bis 50 qm und Terassenüberdachungen bis 15 qm genehmigungsfrei sind.
Im Bebauungsplan steht, daß alle Garagen und Carports ohne Satteldach genehmigungspflichtig sind und das Terassenüberdachungen grundsätzlich genehmigungspflichtig sind.

Was gilt denn nun?



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]