Bauvorbescheid


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Abgeschickt von Nentwig am 08 Oktober, 2003 um 20:19:45

Sehr geehrte Damen und Herren,
vor Ablauf der dreijährigen Frist(Bayern)des Bauvorbescheids haben wir den Bauantrag eingereicht. Der Bauantrag weichte von mehreren Auflagen des Vorbescheid ab (Dachneigung, GFZ zu groß). Ist es richtig, dass bei Nichtgenehmigung des EFH, ein komplett neuer Antrag für einen erneuten Vorbescheid gestellt werden muss und der alte Vorbescheid seine Gültigkeit verloren hat? In welchen §§ ist dies geregelt.

Im voraus schon Danke für Ihre Antwort.

Mfg
U. Nentwig



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