Abgeschlossenheitsbescheinigung


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Abgeschickt von mars74 am 05 August, 2008 um 15:25:07

Hallo,

wir haben folgendes Problem:

Ende letzten Jahres haben wir an das Elternhaus meines Mannes angebaut. Dieses Haus liegt im Außenbereich (Bayern) und wir haben auch einige Vorschriften für die Umsetzung des Baus bekommen. U.a. sollen wir die Haustüre des Altbaus schließen und dort ein Fenster einbauen (keine Balkontüre!). Hier die erste Frage: Ist diese Vorschrift überhaupt möglich?

Nun die noch wichtigere Frage: Unsere Bank will eine Abgeschlossenheitsbescheinigung. Diese haben wir vor Baubeginn auch beim Landratsamt beantragt, aber bis heute nicht erteilt bekommen. Auskunft war, dass man uns diese erst geben kann, wenn der Bau fertiggestellt uns alle Vorschriften umgesetzt wurden. Ist das wirklich so korrekt? Ich dachte, man bekommt so eine Bescheinigung meisst sogar schon vor Baubeginn.

Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe!
mars74



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