Bestandschutz bei teiweise materieller Illegalität


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Abgeschickt von Charlotte am 25 Januar, 2009 um 17:52:15

Liebe Foraner,

erstmal Glückwunsch zu diesem fachkundigen Forum, ich lese schon eine Weile hier still mit. Selbst der Spaß kommt hier nicht zu kurz, habe mich eben z.B. sehr über den Exkurs von @vnvnative über durch Wände brechende Notarztwagen (14.12.08) amüsiert (ich arbeite im Rettungsdienst).

Schade aber, daß es keine Suchfunktion gibt!

Meine Frage bezieht sich auf Bestandsschutz, ich habe den Eindruck, hier sind echte Profis, die sich auch im praktischen Sinne auskennen. Natürlich ist der Fall rein hypothetisch!

Nehmen wir an, ein kleiner Metallbaubetrieb eröffnet in den 50ger Jahren eine Werkstatt auf einem Hinterhof.
Mitte der 70ger kauft der Betrieb das Nachbargrundstück und errichtet dort als "Betriebserweiterung" einen mit der Werkstatt verbundenen Neubau für Lager, Büro, Ausstellungsräume und eine Betriebswohnung (damals im Mischgebiet alles zulässig).
Angenommen Mitte der 80ger wird das Gebiet zum Besonderen Wohngebiet, in dem Metallbau nicht mehr zulässig wäre, die Firma existierte nun unter Bestandsschutz weiter.
Weiter angenommen, 2009 kommt es wegen Nachbarbeschwerden zu einer Prüfung durch das Bauordnungsamt. Dabei stellt sich heraus, daß einige Auflagen aus der Baugenehmigung 1975 für den Neubau nicht eingehalten wurden. So wurden z.B.

1.die geforderten 6 Stellplätze nie angelegt
2.die geforderte, 6 m breite Zufahrt von der öff. Straße auf den Hinterhof nur mit 2,90 m Breite angelegt
3.die geforderten Wegerechte für das Neubaugrundstück zwar gesichert, aber übersehen, daß das Werkstattgrundstück keinerlei Wegerechte über das Neubaugrundstück zur öff. Straße erhielt.
4.ein 5 m hoher Bockkran ohne Baugenehmigung und TÜV-Abnahme errichtet und seither betrieben
5.ein auf dem Neubaugrundstück befindlicher Altbauteil nicht wie gefordert abgerissen

Was würde das Bauordnungsamt in solche einem Fall praktisch unternehmen? Kann der Betrieb durch Rückbau, Abstandszahlung für Stellplätze ect. noch etwas retten, oder ist der Neubau durch die "Unstimmigkeiten" zur Baugenehmigung jetzt insgesamt materiell illegal und damit der Bestandsschutz des Betriebes in Gefahr???

Vielen herzlichen Dank für Eure Mühe!!!

Charlotte





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