Re: Nutzungsentschädigung


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Abgeschickt von Bob der Baumeister am 17 August, 2009 um 20:59:07

Antwort auf: Re: Nutzungsentschädigung von Gast am 17 August, 2009 um 11:26:43:

Zitat von Gast:
Hier kann man eine Nutzungsentschädigung für die nicht mögliche Nutzung geltend machen. Die Höhe bestimmt sich nach dem tatsächlichen Schaden und kann unter Umständen anhand der Miete ermittelt werden.
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Also, wir haben da eher verstanden, dass die Nutzungsentschädigung uns (Kläger) zusteht!
Die Wohnung ist keineswegs unbewohnbar, sondern bis auf wenige kleine tatsächlich vorhandene Mängel wie neu! Jedoch wurde von unserer Seite vor Jahren bereits nachweislich mehrmals versucht, Nachbesserung durchzuführen - dieses lehnten die Käufer (Beklagte) ab. Sie hatten wohl von Anfang an nur das Ziel, mit dem einbehaltenen Geld Kosten zu sparen! Die Wohnung wird seit fast 10 Jahren von den Beklagten bewohnt, aber ca. 20% vom Kaufpreis nie gezahlt! Daher ist die Wohnung bis heute nich umgeschrieben - und so erklären wir uns den Anspruch auf Nutzungsentschädigung. Oder sieht das jemand anders ???




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