Abgeschickt von Nf am 04 November, 2009 um 18:50:32
Antwort auf: Wärmedämmung auf Nachbargrundstück von Dr. Mabuse am 04 November, 2009 um 08:17:27:
Nein, darf A nicht. Das ist eine Übertretung.
A muss zuerst die Zustimmung (schriftlich) von B
einholen. B kann seine Zustimmung von einer Entschädigungsrente, oder andere Bedingungen abhängig machen.
Andernfalls droht das Rückbauverlangen seitens B !
: Hallo,
: folgender Sachverhalt:
: Haus von Besitzer A grenzt genau an das Grundstück von Besitzer B der dort eine große Garage hat. Das Haus von Besitzer A ist ein Wohnhaus welches die Garage von Besitzer B in der Höhe übersteigt. Beide Gebäude sind genau an der Grenze gebaut und "treffen gegeneinander".
: Besitzer A renoviert sein Haus im Moment. Dafür hat dieser bei Besitzer B angefragt, ob er auf seiner Garage ein Gerüst zwecks Malerarbeiten aufstellen kann. Gemäß dem Leiterrecht wurde von Besitzer B diesem zugestimmt.
: Jetzt wurde Besitzer B zufällig aufmerksam, wie eine ca. 15 cm dicke Wärmedämmung von den Handwerkern abgebracht werden sollte.
: Besitzer B protestierte.
: Wer ist im Recht?
: Kann Besitzer A einfach eine Wärmedämmung an sein Haus anbringen was bei der Grenzbebauung dann schon auf das Grundstück von Besitzer B ragt?
: Vielleicht möchte Besitzer B seine Garage auch einmal aufstocken oder Abreißen und etwas neues bauen. Dann ist natürlich die Wärmedämmung im Weg.
: Freue mich über jede Antwort.
: Besten Dank im Voraus!