Abgeschickt von Frejno Romuald am 04 Januar, 2011 um 15:41:25
Kann mann ein Grundstück, welches an einer Straße liegt,welche eine öffentliche Widmung hat,anmieten um dort ein Gewerbe auszuügen, um dann das angrenzende Nachbarflurstück welches einem gehört ( was sonst ein gefangenes flurstück ist ) entsprechend auch gewerblich nutzen.
Problem ist die fehlende Zuwegung und dadurch keine gewerbliche Nutzung möglich, Notwegerecht besteht.
Mfg
R. Frejno