Re: Nachbarzustimmung bei vorhandener Grenzbebauung


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Abgeschickt von Bauassessor am 29 August, 2011 um 14:53:25:

Antwort auf: Re: Nachbarzustimmung bei vorhandener Grenzbebauung von elisa am 29 August, 2011 um 11:56:54:

Hallo,

gibt es denn einen Bebauungsplan, der die Nutzung des Grundstücks regelt? Wurde bei der Grundstücksteilung eine Baulast / Grunddienstbarkeit wegen der Abstandsregelung eingetragen? Entscheidend ist erstmal das Planrecht nach dem BauGB / der BauNVO. Erst wenn es danach nutzbar und in geplanter Bauweise (also als Grenzbebauung) nutzbar wäre, kommt das Baurecht.

: Das besagte Grundstück ist eigentlich früher viel größer gewesen. Im vorderen Teil steht das Haus meiner Eltern. Wir haben es vor einigen Jahren zusammen gekauft.

: Jetzt habe ich den unbebauten Teil abteilen lassen, und möchte eben hier ein Haus draufstellen. Man darf definitiv darauf bauen, es ist im Katasterplan auch mit "Bauplatz" beschriftet.

: Alles ist soweit i.O. bis egen auf die Nachbarzustimmung, bei der ich mir nicht erklären kann auf was sich das Bauamt mit dieser Forderung noch stützt.

: Denn laut § 8 LbO Rlp wäre hier eine Grenzbebauung erlaubt, da eben schon ein Gebäude auf der Grenze steht. Somit gäbe es ja keine Abweichung von Vorgaben und somit müsste der Nachbar gar nicht beteiligt werden.





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