Re: Nachbarzustimmung bei vorhandener Grenzbebauung


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Abgeschickt von elisa am 29 August, 2011 um 11:56:54

Antwort auf: Re: Nachbarzustimmung bei vorhandener Grenzbebauung von Bauassessor am 29 August, 2011 um 11:22:59:

Das besagte Grundstück ist eigentlich früher viel größer gewesen. Im vorderen Teil steht das Haus meiner Eltern. Wir haben es vor einigen Jahren zusammen gekauft.

Jetzt habe ich den unbebauten Teil abteilen lassen, und möchte eben hier ein Haus draufstellen. Man darf definitiv darauf bauen, es ist im Katasterplan auch mit "Bauplatz" beschriftet.

Alles ist soweit i.O. bis egen auf die Nachbarzustimmung, bei der ich mir nicht erklären kann auf was sich das Bauamt mit dieser Forderung noch stützt.

Denn laut § 8 LbO Rlp wäre hier eine Grenzbebauung erlaubt, da eben schon ein Gebäude auf der Grenze steht. Somit gäbe es ja keine Abweichung von Vorgaben und somit müsste der Nachbar gar nicht beteiligt werden.




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