Re: Nachbarzustimmung bei vorhandener Grenzbebauung


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Abgeschickt von Bauassessor am 29 August, 2011 um 11:22:59:

Antwort auf: Re: Nachbarzustimmung bei vorhandener Grenzbebauung von elisa am 28 August, 2011 um 23:19:50:

Hallo,

Sie haben also ein Grundstück zur Wohnnutzung gekauft, von dem Sie nicht wußten, ob Sie es überhaupt bebauen darf? Haben Sie im Vorfeld nicht mal mit dem Bauamt o. ä. gesprochen? Es hätte ja auch sein können, dass da eine geschützte Pflanzenart oder so wächst, die Ihnen einen Bau vermasselt.

Unabhängig davon - ist die Grenzbebauung Ihres Nachbar die einzige im direkten Umfeld? Da das Gebäude schon so lange dort steht, ermute ich, dass es keine Baulast / Dienstbarkeit o.ä. gibt... Aber das wäre Ihnen dann ja beim Kauf des Hauses aufgefallen.

: @Bauassessor:

: Wir haben das Grundstück samt Grenzbebauung gekauft.

: Unser Voreigentümer hätte angeblich zugestimmt laut Nachbar. Das muss vor etwa 60-70 Jahren gewesen sein.

: Und von einer Gegenseitigkeit evtl. weiss auch keiner was. Leider :-(





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