Re: R�cksichtnahmegebot einseitig? mal wieder ich :-)


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Abgeschickt von Bauamt am 09 Oktober, 2011 um 01:22:33:

Antwort auf: Re: R�cksichtnahmegebot einseitig? mal wieder ich :-) von elisa am 08 Oktober, 2011 um 18:58:37:

Ich dachte ich hätte die mögliche Begründung für eine Ablehnung in meinem vorherigen Post bereits beschrieben...

Das geht aber im Prinzip ganz einfach:
Das Bauvorhaben verstößt gegen Abstandsflächenvorschriften und ist daher nicht genehmigungsfähig.
Der Verstoß ist der Erteilung einer Abweichung nicht zugänglich, da die hierfür notwendige atypische Situation nicht vorliegt.

Begründung ende.

Auf die Zustimmung eines Nachbarn oder seine Verwirkung kommt es gar nicht mehr an.

Den einzigen Weg den ich sehe, wäre eine Abweichung von den Abstandsflächenvorschriften zu beantragen.
Diese Abweichung kann aber nur erteilt werden, wenn eine atypische Situation vorliegt, an die der Gesetzgeber nicht gedacht hat.
Der klassische Fall wäre hier z.B. eine extreme Hanglage, bei der ein Nachbar sehr viel höher liegt als das Bauvorhaben und daher die normale Beeinträchtigung durch Verschattung usw. nicht mehr in Frage kommt. Das müsste man aber natürlich im Einzelfall prüfen.


: "Es mag schon sein, dass die Behörde die Baugenehmigung erteilen *könnte* (wenn z.B. der Nachbar seine Ansprüche verwirkt hat), aber die Genehmigung nicht erteilen *will* und *muss* (da Sie keinen Rechtsanspruch auf Genehmigung haben)."

: Dann muss ja aber eine ordentliche Begründung her.
: Ein reines "will" nicht geht ja nicht.

: Und wenn der Grund wäre in dem Fall die "Nichteinhaltung der Abstandsfläche" und "Rücksichtslosigkeit gegenüber dem Nachbarn".

: Und genau da schliesst sich wieder der Kreis, und die Begründung widerspricht der gültigen Rechtsprechung.

: Ja die Baugenehmigung wird im Fall einer Ablehnung auf jeden Fall eingeklagt.

: Der Anwalt ist auch der Meinung, dass ein Nachbar, der seinerseits an die Grenze gebaut hat, nicht verlangen kann, dass der Bauherr auf seinem Baugrundstück Jahrhunderte lang den Seitenstreifen für ihn freihält. Weil der Nachbar ihn für seine Belichtung braucht.




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