Re: R�cksichtnahmegebot einseitig? mal wieder ich :-)


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Abgeschickt von elisa am 09 Oktober, 2011 um 10:25:20

Antwort auf: Re: R�cksichtnahmegebot einseitig? mal wieder ich :-) von Bauamt am 09 Oktober, 2011 um 01:22:33:

@Bauamt:

Laut einem Vermesseungsingenieur wäre das hier ein atypischer Fall.

Augrund der sehr ungünstigen Position des Nachbarhauses ist es gar nicht möglich, sich ans Planungsrecht zu halten und gleichzeitig den Nachbarn zu berücksichtigen.

Ausser wenn akzeptiert eine ziemlich eingeschränkte Nutzung des Baugrundstücks.

Und dagegen will ich mihc wehren.

Ich versuche mal ein Bild reinzustellen.

Flurstück Nr. 1163/2 ist der Nachbar, der nicht einverstanden ist.



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