Re: Bauantrag Bearbeitungsfrist


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Abgeschickt von Bauamt am 25 November, 2011 um 22:33:30:

Antwort auf: Bauantrag Bearbeitungsfrist von elisa am 25 November, 2011 um 21:09:27:

3 Monate nachdem der Bauantrag vollständig und fehlerfrei eingereicht wurde hat eine Untatigkeitsklage Aussicht auf Erfolg.

: Hallo,

: wie ist es, wenn das Bauamt mit Ablehnung droht, aber den Ablehnungsbescheid einfach nicht rausrücken will, und den Bauherrn immer und immer wieder zum Umplanen unter Druck setzt??

: Sogar dann nicht, wenn der Bauherr schon schrfitlich um einen Bescheid gebeten hat, egal ob positiv oder negativ, und klar gestellt hat, dass er nicht umplanen wird.

: Gibt es eine Frist, bis wann das Bauamt auf jeden Fall einen Bescheid erlassen muss??





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