Re: Bauantrag Bearbeitungsfrist


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Abgeschickt von elisa am 27 November, 2011 um 08:09:32

Antwort auf: Re: Bauantrag Bearbeitungsfrist von Bauamt am 25 November, 2011 um 22:33:30:

Vielen Dank für Die Antwort!

Diese Erfolgsaussicht einer Untätigkeitsklage, bezieht sie sich darauf, dass das Bauamt dann tätig werden muss, oder heisst dass man gute Chancen hat, die Genehmigung zu bekommen??

Kann es denn sein, dass das Bauamt gar keinen Bescheid erlassen will, weil es so oder so in ein Klageverfahren verwickelt wird? Also somit die Entscheidung einfach den Verwaltungsinstanzen überlassen will?

: 3 Monate nachdem der Bauantrag vollständig und fehlerfrei eingereicht wurde hat eine Untatigkeitsklage Aussicht auf Erfolg.

: : Hallo,

: : wie ist es, wenn das Bauamt mit Ablehnung droht, aber den Ablehnungsbescheid einfach nicht rausrücken will, und den Bauherrn immer und immer wieder zum Umplanen unter Druck setzt??

: : Sogar dann nicht, wenn der Bauherr schon schrfitlich um einen Bescheid gebeten hat, egal ob positiv oder negativ, und klar gestellt hat, dass er nicht umplanen wird.

: : Gibt es eine Frist, bis wann das Bauamt auf jeden Fall einen Bescheid erlassen muss??




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