Re: Hauskauf Grenzabstand


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Abgeschickt von ReiMa-Baudienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) am 17 Dezember, 2012 um 16:17:01

Antwort auf: Hauskauf Grenzabstand von PFL2 am 15 Dezember, 2012 um 21:00:39:

: Hallo

: folgende Situation

: neues Haus in NRW steht zum Verkauf
: der Grenzabstand der Fassade ist 300 cm
: nur im unteren Bereich am Sockel 295 cm
: Baugenehmigung besagt 300 cm

: Frage

: Muss der Grenzabstand auch im Sockelbereich eineghalten werden ? Hilft da eine neue Genehmigung ? Ist die vorhandene Genehmigung komplett neu zu ertellen ? Oder zählt der Sockel als untergeordnetes Bauteil ?

: Gruß und Dank

Natürlich muss auch der Grenzabstand für den Kellersockel eingehalten werden, es gibt jedoch auch Toleranzen, was Sie jedoch vor dem Kauf bestenmfalls klären sollten. Das Gebäude muss doch bei der Fertigstellung vermessen worden sein und diese Einmessung, wird erst nach Fertigstellung ausgeführt und dann vom Vermesser ein Katasterplan erstellt, in den das Haus eingezeichnet wird und dann am/im Katasteramt gemeldet wird. Erkundigen Sie sich auf dem Katasteramt! Oder woher wissen Sie, dass der Grenzabstand nicht eingehalten ist oder wird, irgend Jemand muss das doch festgestellt haben.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Reinartz





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