Abgeschickt von P.Trisha am 05 September, 2005 um 10:29:37:
Antwort auf: Re: Innen- oder Außenbereich von Dirk Baumeister am 05 September, 2005 um 10:04:30:
Für besagtes Grundstück besteht zwar ein Bebauungsplan, aber der ist nichtig.
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Text: : Für besagtes Grundstück besteht zwar ein Bebauungsplan, aber der ist nichtig.
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