Re: Trotz Baugenehmigung Ärger mit Bauamt wg. Carport


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 19 Juni, 2008 um 21:53:01

Antwort auf: Re: Trotz Baugenehmigung Ärger mit Bauamt wg. Carport von sideleap am 19 Juni, 2008 um 18:13:09:

: Den werde ich auch noch fragen. Trotzdem ist die Baugenehmigung doch widersprüchlich. Im Lageplan wird der Abastand zur öffentlichen Verkehrsfläche von 1 Meter genehmigt, in einer Nebenbestimmung heißt es dann 3 Meter. Derartige Widersprüche können doch nicht zulässig sein. Oder doch? *ich wandere bald aus*

Naja ... wenn man die Situation nur theoretisch einmal aus Sicht der Behörde betrachten möchte, könnte man unterstellen, dass sie es besonders wenig formal ermöglichen wollten, die Genehmigung zu erteilen. Darüberhinaus ist ein geringer Abstand zur öffentlichen Verkehrsfläche grundsätzlich nur in Ausnahmen möglich. Weiterhin gibt es die Nebenbestimmungen, die auf den erforderlichen Abstand zur Strasse hinweist. Die Unstimmigkeit hätte angefochten oder auch durch mündliche Rückfrage geklärt werden können. Und ein Bauherr hat ja mit seinem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser und Bauleiter auch fachkundige Berater, die die Baugenehmigung und die zugehörigen Nebenbestimmungen lesen und deuten können.

... alles Theorie ... aber auch eine Betrachtungsmöglichkeit ...



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