Re: Baulast umgehen HILFE


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 05 Juli, 2011 um 11:09:40

Antwort auf: Baulast umgehen HILFE von N.Steeg am 05 Juli, 2011 um 10:45:13:

Wer ist ihr Architekt? Warum beantwortet der Ihnen die Frage nicht?

Die als Baulast eingetragene Fläche darf nicht bebaut werden und sie darf auch nicht zum Nachweis von Abstandflächen eines Gebäudes genutzt werden. Insoweit ist das belastete Grundstück, also das auf dem die Baulast eingetragen ist, in seiner Nutzung eingeschränkt während das begünstigte Grundstück einen Mehrnutzen erfährt. Je nach Grundstück und vorhandener Bebauung kann das durchaus gravierend sein.

Die Baulast dient voraussichtlich der Sicherung von Abstandflächen, die sie nicht auf Ihrem Grundstück selbst nachweisen können. Umgehen können Sie die Baulast durch Umplanung. Die Lage des Anbaus ist dann so zu wählen, dass die Abstandfächen auf dem eigenen Grundstück liegen. Dann brauchen Sie auch keine Baulast.

: Hallo zusammen,
: hoffe ich bekomme ein paar hilfreiche Antworten von euch.
: Wir leben in NRW in dem Haus meines Schwiegervaters. Da wir einen großen Garten haben, möchten wir gerne Anbauen. Dieser Anbau grenzt am Nachbargrundstück und wurde auch von der Nachbarin genehmigt. Auch der Vorbauantrag wurde genehmigt. Jetzt kommt die Stadt und möchte das die Nachbarin eine Baulast Unterschreibt. Das möchte sie aber nicht wirklich, weil ihr von der Sadt gesagt wurde wenn Sie das Unterschreibt kann sie nie wider was auf ihrem Grundstück machen. Stimmt dies? Kann man eine Baulast ändern wenn sie mal unterschrieben ist?
: Über Antworten währe ich sehr froh....

: LG N.Steeg





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